Nutzungsbedingungen Affiliate-Programm der Selfcoach GmbH
Auf den Lernplattformen der Selfcoach GmbH besteht die Möglichkeit als Affiliate tätig zu werden. Um Affiliate zu werden, ist eine Registrierung erforderlich sowie die Bestätigung der Nutzungsbedingungen. Die folgenden Nutzungsbedingungen beziehen sich auf das Affiliate-Partnerprogramm der Selfcoach GmbH und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermittler (nachfolgend Affiliate genannt) und der Selfcoach GmbH.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Vertragsparteien sind der Affiliate und die Selfcoach GmbH.
(2) Die Grundlage des Vertrages bildet die Gewinnung von Teilnehmern und den Verkauf von Seminaren, Kurse und Webinare über den Affiliate als externen Partner.
(3) Der Affiliate generiert die Verkäufe gemäß den Nutzungsbedingungen der Selfcoach GmbH.
(4) Es entstehen dem Affiliate durch die Teilnahme am Affiliate-Programm der Selfcoach GmbH keine Kosten.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag entsteht (a) durch die Registrierung des Affiliate zur Teilnahme am Affiliate-Programm der Selfcoach GmbH sowie der Zustimmung der Nutzungsbedingungen und (b) durch die Annahme des Antrags durch die Selfcoach GmbH.
Die Selfcoach GmbH behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen einen Antrag abzulehnen.
§ 3 Affiliate-Programm / technische Beschreibung
(1) Die Identifizierung eines vom Affiliate geworbenen Kunden erfolgt in den folgenden Schritten:
(a) Der Kunde gelangt über einen Link mit einem für den Affiliate individuellen Parameter auf die Lernplattform der Selfcoach GmbH.
(b) Durch diesen Besuch wird beim Besucher ein Cookie gesetzt, das 90 Tage gültig ist und den Affiliate-Code des Affiliate enthält.
(c) Bei der Registrierung eines Kunden wird geprüft, ob ein solches Affiliate-Cookie vorhanden ist und wenn ja, wird der Kunde dem Affiliate zugeordnet.
(2) Falls ein Besucher im Browser den Einsatz von Cookies verhindert, ist eine Zuordnung zum Affiliate nicht möglich.
(3) Der Affiliate hat im Portal die Möglichkeit, seine Websiten (Direct Links) zu hinterlegen. Nach Freigabe durch die Selfcoach GmbH werden Verlinkungen von diesen Websiten auch ohne Parameter dem Affiliate zugeordnet. Es können nur Websiten registriert werden, dessen Inhaber der Affiliate ist.
(4) Die Selfcoach GmbH behält sich vor, die technischen Maßnahmen anzupassen. In diesem Fall werden die Affiliate-Partner entsprechend informiert.
(5) Die Selfcoach GmbH stellt dem Affiliate die Affiliate-Parameter zur Verfügung. Für die technische Einbindung in seine Webseite oder andere Kanäle ist der Affiliate selbst verantwortlich.
(6) Dem Affiliate steht ein Affiliate Portal zur Verfügung, wo Besuche und Verkäufe transparent zu Verfügung stehen.
§ 4 Provisionen
(1) Eine Provision wird dann ausgeschüttet, wenn der Kunde bei der Selfcoach GmbH bezahlt hat und über die technische Identifizierung (gem. §3) dem Affiliate zugeordnet wurde.
(2) Es besteht kein Provisionsanspruch für vermittelte Kunden, bei denen es sich entweder um den Affiliate selbst oder um Unternehmen handelt, an denen er gesellschaftlich beteiligt ist.
(3) Die Provisionen werden bei Überschreitung des Mindest-Auszahlungsvolumen von 250,00 € an das vom Affiliate genannte Bankkonto als Gutschrift ausgezahlt.
(4) Bei Konten eines Affiliate im Nicht-EU-Ausland werden die Überweisungsgebühren von der Provision abgezogen.
(5) Bei Vermittlung eines Kurses mit wiederkehrenden Beiträgen, erhält der Affiliate so lange Provisionen, wie der Kunde die Rechnungen bezahlt.
(6) Provision für Seminare: Provision berechnet sich vom regulärer VK abzgl. 20% Bearbeitungspauschale sowie optional gewährte, aktionsbezogene und mit dem Affiliate vereinbarte Rabatte in Form von Gutscheinen. Voraussetzung für Provisionen sind, dass die Seminare von der Selfcoach GmbH für das Affiliate-Programm freigegeben sind.
(7) Provision für Kurse: Die Provision für Kurse beträgt 20% vom regulärer VK. Der regulärer VK reduziert sich um individuell vereinbarter Kundenrabatte. Voraussetzung für Provisionen sind, dass die Kurse von der Selfcoach GmbH für das Affiliate-Programm freigegeben sind.
(8) Produkte ohne Affiliate-Ansprüche unterliegen nicht dem Affiliate-Programm und beinhalten keine Provisionsansprüche.
§ 5 Werberichtlinien
(1) Der Affiliate verpflichtet sich, die Selfcoach GmbH und deren Lernplattformen nicht in unangemessenen Umfeldern wie z.B. Seiten mit sexuell anstößigem, rassistischem, gewaltverherrlichendem oder rechtswidrigem Inhalt zu erwähnen oder zu bewerben.
(2) Dem Affiliate ist es nicht gestattet, eigene Webseiten zu erstellen, die die Selfcoach GmbH und deren Lernplattformen oder Falschschreibweisen davon im Domainnamen enthalten oder entsprechende Gruppen / Seiten auf sozialen Plattformen wie z.B. Facebook, Xing, Twitter o.ä. zu erstellen.
(3) Für SEO-Kampagnen, die durch den Affiliate auf den Begriff Selfcoach GmbH und deren Lernplattformen geschaltet werden sollen, benötigt der Affiliate vorab eine schriftliche Zustimmung.
(4) Der Affiliate verpflichtet sich, die Selfcoach GmbH von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die im Rahmen der durch den Affiliate durchgeführten Maßnahmen entstehen können. Außerdem haftet der Affiliate für Schäden, die aus der Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag entstehen.
§ 6 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist einer Woche gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit bleibt hierdurch unberührt.
(2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die ist auch per Mail möglich.
(3) Die zum Vertragsende vorhandene Provision wird an den Affiliate auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Dabei gilt weiterhin §4.
(4) Nach Vertragsende entstehen keine weiteren Provisionsansprüche – weder durch evtl. geworbene Neukunden noch durch neue Rechnungen von Bestandskunden.
(5) Der Affiliate verpflichtet sich, binnen zwei Werktagen nach Vertragsende sämtliche Links zur Selfcoach GmbH zu entfernen.
(6) Bei Zuwiderhandlung gegen die Werberichtlinien in §5 oder bei Verstößen gegen geltendes Recht kann die Selfcoach GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. In diesem Fall werden die widerrechtlich erzielten Provisionen storniert, was zu Provisionsrückforderungen von bis zu 12 Monaten führen kann.
(7) Mit der Auszahlung der Vermittlungsprovisionen sind sämtliche Ansprüche des Affiliate abgegolten.
§ 7 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Die Selfcoach GmbH ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern.
(2) Die geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Affiliate zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail bekannt gegeben.
(3) Der Affiliate hat daraufhin innerhalb dieser zwei Wochen die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. Bei einem Widerspruch haben beide Vertragsparteien den Vertrag unter Einhaltung der geltenden Fristen zu beenden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Die durch den Affiliate übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages sowie zur Bekanntgabe von Änderungen im Bereich der Selfcoach GmbH genutzt und nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zu diesem Zweck notwendig ist.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenbach.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: September 2021